Asbesthaltige Abfälle müssen für die Entsorgung ordnungsgemäß nach TRGS 519 verpackt sein. Durch unsachgemäßenUmgang mit asbesthaltigen Abfällen können Asbestfasern freigesetzte werden. Eingeatmete Asbestfasern sind Lungengängig und können Asbestose und Lungenkrebs verursachen! In einen Asbest-Sack (260 x 125 x 30 cm) passen ca. 50 m² gedeckte Dachfläche.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.
Für Stammkunden (Kundennummer bekannt) besteht die Möglichkeit der Bezahlung per Lastschrift:
Ich bin damit einverstanden, dass die Fa. Bogenschütz-Entsorgung den Rechnungsbetrag von meinem Konto abbucht.
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